1. Am Vogelschießen teilnehmen darf jedes Vereinsmitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
    1. Es wird nur mit den dafür vorgesehenen Gewehren auf dem Vogelstand geschossen. Das Laden der Waffen wird ausschließlich vom Schießwart vorgenommen. Ladehemmungen sind ebenfalls nur vom Schießwart zu beheben.

    1. Den Weisungen des Schießwartes sowie der weiteren Aufsichtspersonen der Schießaufsicht ist Folge zu leisten.

    1. Über abgeschossene Teile bestimmt nur die Schießaufsicht bestehend aus den zugewiesenen Offizieren des Schützenvereins. Diese Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.

    2. Der König des Vorjahres hat den ersten Schuss.
    1. Danach wird die Reihenfolge der Schützen durch Auslosung festgelegt. Die gezogenen Lose, welche im Vorfeld käuflich erworben werden können, werden von der Schießaufsicht über die Mikrofonanlage verlesen.
      Die entsprechende Schießnummer auf den Schießkarten muss der Schießaufsicht vorgezeigt werden.

    1. Versäumte Schüsse können nachträglich nicht mehr eingelöst werden und verfallen somit.

    1. Es wird zunächst auf die Insignien (Krone, Zepter, Reichsapfel und Fässchen in beliebiger Reihenfolge) geschossen, bis diese restlos heruntergeholt sind.

    1. Danach braucht eine bestimmte Reihenfolge beim Schießen nicht mehr eingehalten werden.

    2. Neuer König / neue Königin des Schützenvereins „Horrido“ Welver ist, wer das letzte Stück des Vogels abgeschossen hat. Ausschließlich der Schießwart bestimmt darüber, wann dieses geschehen ist.

    3. Das Königsprotokoll (Anlage 5 zur Geschäftsordnung), aus dem die Aufgaben, Verpflichtungen und Rechte des künftigen Königs / der künftigen Königin hervorgehen, liegen bei der Schießaufsicht zur Einsicht bereit.

    4. Alle Insignien-Schützen werden im Laufe des Abends gebeten, an der Königsproklamation in der Bördehalle teilzunehmen, um ihre Ehrungen/Orden entgegenzunehmen.

    5. Der Insignien-Schütze des Fässchens gibt zum Antreten zum Schützenfest im Folgejahr 30 Liter Bier, welche vom Verein besorgt und zum Einkaufspreis dem Schützen in Rechnung gestellt werden.

    6. Mitglieder, die mit den Jahresbeiträgen im Rückstand sind, sind vom Vogelschießen ausgeschlossen, es sei denn, die fehlenden Beiträge werden an der Kasse/beim Kassierer beglichen und mit der Mitgliedskarte quittiert


Stand:
Welver, den 20. Feb. 2025

Satzung des Schützenverein „Horrido“ Welver 1828 e.V.

 

§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr

1.) Der Verein führt den Namen „Schützenverein „Horrido“ Welver 1828 e.V.“.
2.) Der Verein hat seinen Sitz in Welver, Kreis Soest.
3.) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§ 2
Zweck, Gemeinnützigkeit

1.) Der Schützenverein „Horrido“ Welver 1828 e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.) Zweck des Vereins ist die Förderung des traditionellen Schützenwesens sowie die Förderung und die Belebung der Jugendarbeit und des Schießsports.
3.) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der dörflichen Gemeinschaft u.a., die jährliche Durchführung des Schützenfestes, des Frühjahrsfestes, die Versammlungen und sonstige Veranstaltungen des Schützenvereins.
4.) Der Schützenverein „Horrido“ Welver 1828 e.V. ist weltanschaulich und politisch neutral und bekennt sich zum demokratischen Rechtsstaat.
5.) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6.) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3
Erwerb der Mitgliedschaft

1.) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat.
2.) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Bei Minderjährigen ist der Antrag auch von deren gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Diese müssen sich durch gesonderte schriftliche Erklärung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für Minderjährige verpflichten.
3.) Der erweiterte Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag mit einfacher Mehrheit. Bei Ablehnung des Antrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.
4.) Die Mitgliedschaft ist vollzogen, wenn der Antrag schriftlich beim Vorstand eingereicht wurde, der erweiterte Vorstand der Aufnahme zugestimmt hat und der Jahresbeitrag gezahlt wurde. Erst dann ist man Mitglied des Vereins und stimmberechtigt.
5.) Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem / der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

 

§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft

1.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.
2.) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Bei Minderjährigen ist die Austrittserklärung durch die gesetzlichen Vertreter abzugeben. Der Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.
3.) Ein Mitglied kann durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn er trotz dreimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages in Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nach dem seit der Absendung des 3. Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
4.) Verstößt ein Mitglied des Vereins gröblich gegen die Vereinsinteressen, so kann der Vorstand
a) Das Ruhen aller Mitgliedsrechte und
b) Den Ausschluss aus dem Verein bei Schädigung des Ansehens und / oder der Interessen des Vereins,
beschließen.
5.) Dem Mitglied ist vor der Beschlussfassung über den Ausschluss Gelegenheit zur mündlichen oder zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Der Beschluss des Vorstandes kann schriftlich begründet werden und ist dem Mitglied zuzustellen. Gegen den Beschluss kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einzulegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet in der Versammlung, die turnusmäßig auf den Zeitpunkt der Berufungseinlegung folgt. Ihre Entscheidung ist abschließend.

 

§ 5
Mitgliedsbeiträge

1.) Mitglieder sind zur Zahlung eines Jahresbeitrages verpflichtet, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Umlagen bedürfen eines bestimmten Beschlusses der Mitgliederversammlung
2.) Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

 

§ 6
Rechte und Pflichten der Mitglieder

1.) Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt, an den Veranstaltungen und Versammlungen des Vereins teilzunehmen und Ihr Stimmrecht auszuüben.
2.) Die Mitglieder haben die aufgrund dieser Satzung erlassene Geschäftsordnung und etwaige Sonderbestimmungen zu beachten.

 

§ 7
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) der gesetzliche / geschäftsführende Vorstand und
b) die Mitgliederversammlung (Frühjahrs- und Herbstversammlung oder außerordentliche Mitgliederversammlungen).

 

§ 8 - Vorstand

1.) Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer.
2.) Der geschäftsführende Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

1. 1. und 2. Vorsitzender
2. Kassierer
3. Schriftführer
4. Zugführer der Schützenzüge (I, II, III)
5. Verbindungsoffizier
6. Pressesprecher

Der geschäftsführende Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
3.) Dem erweiterten Vorstand gehören an:

1. Geschäftsführender Vorstand
2. Alle Zugoffiziere der Schützenzüge (I, II, III)
3. Amtierender Schützenkönig/in
4. Beauftragter der Bördehalle
5. Vorsitzender der Jungschützen
6. Vorsitzender der Avantgarde
7. Vorsitzende der Damengruppe
8. Leiter/in der Schießgruppe
9. Vorsitzende/r des Kinderschützenzuges

4.) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende vertreten.

 

§ 9
Aufgaben des Vorstands

Der geschäftsführende Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch diese Satzung der Mitgliederversammlung als dem weiteren Organ des Vereins übertragen sind. Im obliegen insbesondere die Verwaltungsaufgaben. In allen anderen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung soll der erweiterte Vorstand hinzugezogen werden. In der Sitzung des erweiterten Vorstandes haben alle Mitglieder des Vorstandes gleiches Stimmrecht. Ehrenvorstandsmitglieder wirken beratend mit.

 

§ 10
Wahl und Amtsdauer des Vorstands

1.) Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt grundsätzlich in der Mitgliederversammlung auf mündlichen Vorschlag. Wählbar ist jedes volljährige Mitglied. Wiederwahl ist zulässig. Wahlvorschläge kann jedes Vereinsmitglied unterbreiten. Vorschläge für die Wahl der Zugführer und Zugoffiziere können nur aus den jeweiligen Zügen erfolgen.
2.) Die Wahlperiode beträgt 3 Jahre für den geschäftsführenden Vorstand und 3 Jahre für den erweiterten Vorstand
3.) Ersatzwahlen sind in jeder Mitgliederversammlung zulässig. Diese Wahl erfolgt für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.

 

§ 11
Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands

1.) Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden einberufen und geleitet werden. Zu Beginn gibt der Vorsitzende die Tagesordnung bekannt.
2.) Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.

 

§ 12
Mitgliederversammlung

1.) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
2.) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

a) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und des Kassierers; Entlastung des Vorstands und einschließlich des Kassierers;
b) Festsetzung der Mitgliederbeiträge und etwaiger einmaliger Umlagen;
c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands;
d) Beschlussfassung über Änderung der Satzung, einer Geschäftsordnung und über die Auflösung des Vereins;
e) Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss;
f) Beschlussfassung über eine Geschäftsordnung für die Nutzung eines Vereinsheims.

 

§ 13
Einberufung der Mitgliederversammlung

1.) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet zweimal jährlich statt; einmal als Frühjahrsversammlung im ersten Quartal, zum anderen als Herbstversammlung im vierten Quartal eines jeden Jahres.
Sie wird vom geschäftsführenden Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter der Angabe der Tagesordnungspunkte öffentlich durch Aushang an der Bördehalle (Schaukasten) und Veröffentlichung in der örtlichen Presse sowie im Internet (Homepage des Vereins) einberufen.
Die Tagesordnung setzt der geschäftsführende Vorstand fest.
2.) Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt zu geben, über die die Versammlung zu beschließen hat.
3.) Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die in Mitgliederversammlungen gestellt werden, beschließt ebenfalls die Versammlung.

 

§ 14
Außerordentliche Mitgliederversammlungen

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 15% der Mitglieder dies beim Vorstand schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.

 

§ 15
Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung

1.) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlleiter übertragen werden. Das Protokoll führt der Schriftführer oder dessen Vertreter. Bei deren Abwesenheit bestimmt der Versammlungsleiter einen Protokollführer. Das Protokoll unterzeichnet neben dem Schriftführer der jeweilige Versammlungsleiter.
2.) Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich erfolgen, wenn ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird.
3.) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig.
4.) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, Stimmenthaltungen zählen bei der Ermittlung der Mehrheit nicht mit. Dies gilt auch für die Änderung der Geschäftsordnung.
Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von neun Zehnteln erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
5.) Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Stimmenthaltungen zählen bei der Ermittlung der Mehrheit nicht mit. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los. Die Abstimmung muss schriftlich erfolgen, wenn ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird.
6.) Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
7.) Eine Abwahl des Vorstands ist darauf beschränkt, dass ein wichtiger Grund für die Abwahl vorliegt. Ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.

 

§ 16
Kassenprüfung

1.) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer/innen.
2.) Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein.
3.) Die Wahl erfolgt im jährlichen Versatz
4.) Eine Wiederwahl ist nicht zulässig.

 

§ 17
Auflösung des Vereins

1.) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von neun Zehntel der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden (§ 15, Abs. 4).
2.) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
3.) Bei Auflösung des Vereins fällt nach Beendigung der Liquidation das vorhandene Vermögen zu 50 % an die Gemeinde Welver, die das übernommene Vermögen nur für gemeinnützige und soziale Zwecke für Jugend und Bildung verwenden darf, und zu 50 % an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. für Jungend und Bildung.

 

§ 18
Vergütung für Vereinstätigkeiten

1.) Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeführt.
2.) Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3, Nr. 26 a EStG ausgeübt werden.
3.) Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Abs. 2 trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
4.) Der Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.
5.) Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwandsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die Ihnen durch die Tätigkeiten für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon, usw.
6.) Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.
7.) Der geschäftsführende Vorstand kann durch Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Grenzen über die Höhe des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB festsetzen.

 

§ 19
Aushändigung von Vereinsguthaben

Die Vorstandsmitglieder erhalten vom Verein den Degen, den Federbusch und die Schärpen, diese sind gegen Unterschrift auszuhändigen. Diese sind pfleglich zu behandeln. Mit Beendigung der Vorstandsarbeit sind die überlassenen Gegenstände zurückzugeben und beiderseits zu quittieren.

 

§ 20
Schlussbestimmungen

Vorstehende Satzung tritt mit ihrer Annahme durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.
Mit gleichen Tage tritt die bisherige Satzung außer Kraft.
Die Satzung wurde in der Generalversammlung / Jahreshauptversammlung am 20.03.2015 angenommen.

 

59514 Welver, den 20.03.2015
Der geschäftsführende Vorstand

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WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Berichtigung und Löschung

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Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

4. Datenerfassung auf dieser Website

Cookies

Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Datenpakete und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt.

Cookies können von uns (First-Party-Cookies) oder von Drittunternehmen stammen (sog. Third-Party-Cookies). Third-Party-Cookies ermöglichen die Einbindung bestimmter Dienstleistungen von Drittunternehmen innerhalb von Webseiten (z. B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen).

Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte Webseitenfunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z. B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige von Videos). Andere Cookies können zur Auswertung des Nutzerverhaltens oder zu Werbezwecken verwendet werden.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs, zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der Website (z. B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind (notwendige Cookies), werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies und vergleichbaren Wiedererkennungstechnologien abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Welche Cookies und Dienste auf dieser Website eingesetzt werden, können Sie dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

5. Plugins und Tools

YouTube mit erweitertem Datenschutz

Diese Website bindet Videos der Website YouTube ein. Betreiber der Website ist die Google Ireland Limited („Google”), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Wenn Sie eine dieser Website besuchen, auf denen YouTube eingebunden ist, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.

Wir nutzen YouTube im erweiterten Datenschutzmodus. Videos, die im erweiterten Datenschutzmodus abgespielt werden, werden nach Aussage von YouTube nicht zur Personalisierung des Surfens auf YouTube eingesetzt. Anzeigen, die im erweiterten Datenschutzmodus ausgespielt werden, sind ebenfalls nicht personalisiert. Im erweiterten Datenschutzmodus werden keine Cookies gesetzt. Stattdessen werden jedoch sogenannte Local Storage Elemente im Browser des Users gespeichert, die ähnlich wie Cookies personenbezogene Daten beinhalten und zur Wiedererkennung eingesetzt werden können. Details zum erweiterten Datenschutzmodus finden Sie hier: https://support.google.com/youtube/answer/171780.

Gegebenenfalls können nach der Aktivierung eines YouTube-Videos weitere Datenverarbeitungsvorgänge ausgelöst werden, auf die wir keinen Einfluss haben.

Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Weitere Informationen über Datenschutz bei YouTube finden Sie in deren Datenschutzerklärung unter: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/participant/5780.

Google reCAPTCHA

Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.

Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA entnehmen Sie den Google-Datenschutzbestimmungen und den Google Nutzungsbedingungen unter folgenden Links: https://policies.google.com/privacy?hl=de und https://policies.google.com/terms?hl=de.

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/participant/5780.

Quelle: https://www.e-recht24.de

Impressum

Schützenverein "HORRIDO" Welver 1828 e.V.

Vereinsregister: VerR 70333
Registergericht: Amtsgericht Arnsberg

Vertreten durch:

1. Vorsitzender
Position zur Zeit nicht besetzt

2. Vorsitzender
Marius Gruber
Schürenholz 6
59514 Welver
 

Kontakt

Telefon: --------
E-Mail:

 

Redaktionell verantwortlich

Marius Gruber
Schürenholz 6
59514 Welver

 

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: eRecht24

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