Schießordnung

    1. Am Vogelschießen teilnehmen darf jedes Vereinsmitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
    1. Es wird nur mit den dafür vorgesehenen Gewehren auf dem Vogelstand geschossen. Das Laden der Waffen wird ausschließlich vom Schießwart vorgenommen. Ladehemmungen sind ebenfalls nur vom Schießwart zu beheben.

    1. Den Weisungen des Schießwartes sowie der weiteren Aufsichtspersonen der Schießaufsicht ist Folge zu leisten.

    1. Über abgeschossene Teile bestimmt nur die Schießaufsicht bestehend aus den zugewiesenen Offizieren des Schützenvereins. Diese Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.

    2. Der König des Vorjahres hat den ersten Schuss.
    1. Danach wird die Reihenfolge der Schützen durch Auslosung festgelegt. Die gezogenen Lose, welche im Vorfeld käuflich erworben werden können, werden von der Schießaufsicht über die Mikrofonanlage verlesen.
      Die entsprechende Schießnummer auf den Schießkarten muss der Schießaufsicht vorgezeigt werden.

    1. Versäumte Schüsse können nachträglich nicht mehr eingelöst werden und verfallen somit.

    1. Es wird zunächst auf die Insignien (Krone, Zepter, Reichsapfel und Fässchen in beliebiger Reihenfolge) geschossen, bis diese restlos heruntergeholt sind.

    1. Danach braucht eine bestimmte Reihenfolge beim Schießen nicht mehr eingehalten werden.

    2. Neuer König / neue Königin des Schützenvereins „Horrido“ Welver ist, wer das letzte Stück des Vogels abgeschossen hat. Ausschließlich der Schießwart bestimmt darüber, wann dieses geschehen ist.

    3. Das Königsprotokoll (Anlage 5 zur Geschäftsordnung), aus dem die Aufgaben, Verpflichtungen und Rechte des künftigen Königs / der künftigen Königin hervorgehen, liegen bei der Schießaufsicht zur Einsicht bereit.

    4. Alle Insignien-Schützen werden im Laufe des Abends gebeten, an der Königsproklamation in der Bördehalle teilzunehmen, um ihre Ehrungen/Orden entgegenzunehmen.

    5. Der Insignien-Schütze des Fässchens gibt zum Antreten zum Schützenfest im Folgejahr 30 Liter Bier, welche vom Verein besorgt und zum Einkaufspreis dem Schützen in Rechnung gestellt werden.

    6. Mitglieder, die mit den Jahresbeiträgen im Rückstand sind, sind vom Vogelschießen ausgeschlossen, es sei denn, die fehlenden Beiträge werden an der Kasse/beim Kassierer beglichen und mit der Mitgliedskarte quittiert


Stand:
Welver, den 20. Feb. 2025

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